
Das neunte und zehnte Gebot mit dem Beschluß verdeutscht von Dr. Martin Luther im Kleinem Katechismus wie es für die evangelisch-lutherische Kirchen und Schulen des Königreichs Hannover (1862) im 3.Buch (S. 68-74) übernommen wurde und hier vorgelesen wird.



Hier nachzulesen:
Hier ist Dr. Martin Luthers Erklärung dazu im Großen Katechimus.
Du sollst Deins Nächsten Weib und Haus begehren nicht, noch etwas draus; Du sollst ihm wünschen alles Gut, wie Dir Dein Herz selber tut. Kyrieleis.
Die Gbot all uns gegeben sind, daß Du Dein Sünd, o Menschenkind, erkennen sollst und lernen wohl, wie man vor Gott leben soll. Kyrieleis.
Das helf uns der Herr Jesu Christ, der unser Mittler worden ist; es ist mit unserm Tun verlorn, verdienen doch eitel Zorn. Kyrieleis.
Dr. Martin Luther 1524 (LKG 244, 10-12)