Das achte Gebot verdeutscht von Dr. Martin Luther im Kleinem Katechismus wie es für die evangelisch-lutherische Kirchen und Schulen des Königreichs Hannover (1862) im 3.Buch (S. 66-68) übernommen wurde und hier vorgelesen wird.
Hier vorgelesen und hier Dr. Martin Luthers Auslegung des achten Gebotes im Großen Katechismus.
Du sollst kein falscher Zeuge sein, nicht lügen auf den Nächsten Dein; sein Unschuld sollst auch retten Du und seine Schand decken zu. Kyrieleis.
Dr. Martin Luther, 1524 (LKG 244, 9)
